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   BSG, 27.09.1972 - 12 RK 11/72   

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BSG, 27.09.1972 - 12 RK 11/72 (https://dejure.org/1972,2118)
BSG, Entscheidung vom 27.09.1972 - 12 RK 11/72 (https://dejure.org/1972,2118)
BSG, Entscheidung vom 27. September 1972 - 12 RK 11/72 (https://dejure.org/1972,2118)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 01.03.1972 - 3 RK 43/69

    - Filialleiterin -, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit

    Auszug aus BSG, 27.09.1972 - 12 RK 11/72
    Sie äußert sich vornehmlich in der Eingliederung des Arbeitenden in einen Betrieb und dem damit in der Regel verbundenen Direktionsrecht des Arbeitgebers (vgl. BSG vom 1.3.1972 - 12/3 RK 43/69-mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Die persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber ist auch nach der Rechtsprechung des BSG zur Kranken- und Rentenversicherung wesentliches Merkmal eines Beschäftigungsverhältnisses (BSG 20, 6, 8 = SozR Nr. 41 zu § 165 RVO m.w.N.; SozR Nrn. 62 und 68 zu § 165 RVO; Urteile des 12. Senats des BSG vom 1. März 1972 in DRV 1972, 194, vom 22. Juni 1972 - 12/3 RK 82/68 und vom 27. September 1972 - 12 RK 11/72 -).
  • SG Augsburg, 28.09.2011 - S 14 R 4388/07

    Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei

    Unerheblich ist, wie das Vertragsverhältnis der Beteiligten bürgerlich-rechtlich zu beurteilen ist und welche Absichten die Beteiligten mit ihren Abmachungen verfolgten (vgl. BSG, Urteil vom 27.09.1972, Az.: 12 RK 11/72 = SozR Nr. 71 zu § 165 RVO).
  • SG Würzburg, 29.07.2011 - S 1 R 691/10

    Bei der ausgeübten Tätigkeit als "selbstständiger Rechnungsbusfahrer" handelt es

    Unerheblich ist, wie das Vertragsverhältnis der Beteiligten bürgerlich-rechtlich zu beurteilen ist und welche Absichten die Beteiligten mit ihren Abmachungen verfolgten (so etwa Urteil des BSG vom 27.09.1972, Az.: 12 RK 11/72).
  • LSG Hessen, 18.05.1977 - L 8 KR 755/74

    Sozialversicherungspflicht von Plakatanschlägern

    Das Gleiche gilt für die steuerrechtliche Handhabung, da bei den vereinbarten Entgelten eine Einkommensteuerpflicht in der Regel ohnehin nicht in Frage kam (BSG, Urt. v. 27.9.1972, Az.: 12 RK 11/72).
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